Entscheidungsfrage
Ist eindeutig, worüber entschieden werden soll?
P1 · Prüfung vor dem nächsten Beschluss
P1 prüft eine klar abgegrenzte Entscheidungsvorlage auf fehlende Belege, widersprüchliche Annahmen und ungeklärte Zuständigkeiten. Sie erhalten eine begründete Einschätzung, ob die Vorlage weitergegeben werden kann und was vorher zu klären ist.
AINFrame ist das Unternehmen und der Name des Angebots. P1 ist die erste konkrete Leistung. AIN2030 beschreibt den übergeordneten Ansatz, aus dem P1 entwickelt wurde.
Typische Situationen
P1 setzt ein, wenn eine konkrete Entscheidung ansteht, die Vorlage aber noch offene Fragen enthält.
Der Ausschuss soll entscheiden. Noch ist unklar, welche Variante gemeint ist, welche Annahmen gelten und wer den späteren Betrieb verantwortet.
Kosten und Nutzen sind beschrieben, zentrale Annahmen oder Abhängigkeiten aber noch nicht ausreichend belegt.
Die Vorlage bündelt mehrere Themen oder lässt offen, worüber tatsächlich entschieden werden soll. P1 grenzt den Prüfgegenstand auf eine konkrete Entscheidung ein.
Prüfgegenstand
Wir prüfen nicht das gesamte Projekt. Maßstab ist die Vorlage für eine klar benannte Entscheidung.
Ist eindeutig, worüber entschieden werden soll?
Wer entscheidet, wer liefert zu und wer trägt die weitere Verantwortung?
Welche Aussagen sind belegt und welche beruhen bislang auf Annahmen?
Welche Lücken oder Widersprüche können die Entscheidung noch beeinflussen?
Ergebnis
Die Bezeichnungen ersetzen keine Entscheidung. Sie beschreiben, wie weit die geprüfte Vorlage trägt.
Die Vorlage kann in die nächste Bearbeitungs- oder Entscheidungsstufe gehen.
Die Vorlage reicht aus, sobald die benannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Angaben fehlen oder widersprechen sich.
Die Vorlage muss grundlegend überarbeitet oder der Gegenstand neu zugeschnitten werden.
Zeitpunkt
P1 setzt ein, solange die Vorlage noch ergänzt oder neu zugeschnitten werden kann. Vor der Ausgabe erfolgt eine separate interne Gegenprüfung. Sie ist kein externes Gutachten.
Leistungsprofil ansehenKontakt
Für den ersten Austausch genügt eine kurze Beschreibung der anstehenden Entscheidung. Vertrauliche Unterlagen sind noch nicht erforderlich.
P1 anfragen